10.12.2025 15:16 Uhr
Liebe Mitglieder, Fans und Freunde des FCH,
in den vergangenen Wochen wurde viel über den sogenannten FCH-Streit berichtet. Einiges davon stimmt, anderes wird missverständlich oder fehlerhaft dargestellt. Daher wollen wir euch die Sachlage und unsere Sicht der Dinge noch einmal etwas ausführlicher erklären.
60 Jahre FCH – unsere Geschichte, unsere Identität
Seit fast sechs Jahrzehnten stehen wir für Leidenschaft, Tradition und Zusammenhalt. Unser 60-jähriges Jubiläum feiern wir gemeinsam mit euch am 27.12.2025 in der Stadthalle Rostock – wir freuen uns riesig darauf!
Der FCH ist für uns mehr als ein Name. Er ist unsere DNA - unsere Geschichte, unsere Gegenwart und unsere Zukunft.
Warum der Name „FCH“ juristisch geschützt ist
Neben der emotionalen Bedeutung ist ein Fußballverein auch ein wirtschaftlich handelndes Unternehmen. Namen sind dabei markenrechtlich schützenswerte Güter. Aus diesem Grund besitzen wir verschiedene eingetragene Marken – darunter die Wortmarke „FCH“, die uns das alleinige Recht gibt, diese Bezeichnung u. a. für Bekleidung zu verwenden.
Der 1. FC Heidenheim hat nach seiner Gründung 2007 korrekt gehandelt und uns vor der Anmeldung seines Vereinslogos um Erlaubnis gebeten. Daraus entstand – friedlich und einvernehmlich – die heute viel zitierte Abgrenzungsvereinbarung.
Diese regelt klar: Heidenheim darf sein Vereinslogo nutzen, jedoch nicht die Bezeichnung „FCH“ in Alleinstellung. Zulässig ist nur die Nutzung in Verbindung mit „Heidenheim 1846“.
Woher der Konflikt wirklich stammt
In der Folgezeit kam es durch den 1. FC Heidenheim zu mehreren Verstößen gegen die Vereinbarung. Diese wurden nach Gesprächen zwar bereinigt, häuften sich jedoch erneut – bis 2024.
Entgegen vieler Presseberichte wurde der Streit nicht durch uns ausgelöst. Unser Widerspruch gegen die Markenanmeldung „FCH Fanshop“ durch den 1. FC Heidenheim war zwingend notwendig. Ohne ihn wäre diese Bezeichnung als Unionsmarke – also mit Schutz in allen EU-Ländern – für den 1. FC Heidenheim eingetragen worden. Das hätte nicht nur gegen die Abgrenzungsvereinbarung verstoßen, sondern auch unsere Markenrechte verletzt.
Warum eine Einigung scheiterte
In den anschließenden Gesprächen standen sich zwei sehr unterschiedliche Ziele gegenüber:
Wir haben eine Lösung vorgeschlagen, die Heidenheim auch ohne eigene „FCH“-Marke ermöglicht hätte, gegen Produktpiraterie vorzugehen. Dieses Angebot wurde jedoch abgelehnt.
Ein aus unserer Sicht fragwürdiger Schritt
Noch bevor die Verhandlungen beendet waren, meldete der 1. FC Heidenheim selbst die Marke „FCH“ an und beantragte gleichzeitig die Löschung unserer Marken „FCH“ und „FCH Rostock“ – offenbar mit dem Ziel, die Rechte vollständig zu übernehmen und die Abgrenzungsvereinbarung auszuhebeln.
Aus unserer Sicht: ein klares Foul.
Übrigens: Die Jahreszahl 1846 im Vereinsnamen des 1. Fußballclub Heidenheim 1846 e.V. gibt diesem keine älteren Markenrechte. Entscheidend ist, wann die Anmeldung der Marke erfolgt ist. Unabhängig davon: Der Fußballverein 1. FC Heidenheim wurde auch erst im Jahr 2007 gegründet - durch die Abspaltung der Fußballabteilung aus dem Heidenheimer Sportbund 1846.
Wie es weiter geht
Wir haben gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Nutzung unserer Marken eindeutig nachgewiesen. Vielen Dank an alle, die über die Jahre unsere „FCH“- und „FCH Rostock“-Produkte gekauft und damit diesen Nachweis ermöglicht haben!
Wie es weitergeht, entscheiden nun die Markenämter und – falls nötig – die Gerichte.