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24.02.2026 15:00 Uhr

Statement zur Entscheidung des DFB-Sportgerichts

Im Zusammenhang mit dem Drittligaspiel gegen den TSV 1860 München wurde gegen unseren Direktor Profifußball Amir Shapourzadeh ein Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel sowie eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro ausgesprochen. Der F.C. Hansa nimmt die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis.

F.C. Hansa Rostock

Grundlage der Entscheidung ist der Bericht von Schiedsrichter Luca Jürgensen. Demnach soll Amir Shapourzadeh den Unparteiischen nach Abpfiff des Spiels lautstark und in konfrontativer Weise angesprochen sowie die Elfmeterentscheidung kritisiert haben.

Wir möchten den Sachverhalt einordnen:

Nach Spielende hat unser Direktor Profifußball– wie im Profifußball nicht unüblich – unmittelbar das Gespräch gesucht, um eine aus seiner Sicht spielentscheidende Szene zu hinterfragen. Dabei wurden die Worte „lächerlich“ sowie „was pfeifst du denn da Elfmeter“ gegenüber dem Schiedsrichter geäußert. Zudem richtete sich die Frage „Wo ist das denn Elfmeter?“ an seinen Assistenten. Alle Äußerungen bezogen sich klar auf die Entscheidung in der konkreten Spielsituation, nicht auf die Person des Schiedsrichters. Es gab weder Beleidigungen persönlicher Natur noch Drohungen oder körperliche Annäherungen. Auch kam es zu keiner weiteren Eskalation. Nach dem kurzen Wortwechsel verließ das Schiedsrichtergespann geschlossen den Platz.

Aus unserer Sicht bewegt sich die geäußerte Kritik im Rahmen einer emotional geführten sportlichen Auseinandersetzung nach Abpfiff eines intensiven Spiels. Dass dies als „unsportliches Verhalten“ gewertet und mit einer Roten Karte sowie einem Innenraumverbot sanktioniert wird, halten wir für unverhältnismäßig.

Unabhängig davon respektieren wir selbstverständlich die formale Entscheidung des DFB und werden die ausgesprochene Sanktion umsetzen.

Abschließend stellen wir klar: Leidenschaftliche, aber sachbezogene Kritik an einer Entscheidung darf im Profifußball nicht mit persönlicher Herabwürdigung gleichgesetzt werden. Nach unserer Überzeugung ist nichts vorgefallen, was eine weitergehende sportrechtliche Ahndung erforderlich gemacht hätte.